Offener Brief Juni 2021 LoveIsNotTourism

 


Offener Brief an




Die Bundesregierung Deutschlands

Das Bundesinnenministerium, Bundesinnenminister Horst Seehofer

Das Auswärtige Amt, Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas

Diejenigen, die es betreffen mag




#LoveIsNotTourism: Deutsche Bundesregierung hält an Diskriminierung binationaler Paare in der Pandemie fest


// Beförderungs- und Einreiseverbote nach Deutschland für unverheiratete binationale Paare 

// Einreisehürden für Paare und Familien bei Abhängigkeit von Visaverfahren 

Grundgesetz

Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen […] seiner Heimat und Herkunft […] benachteiligt oder bevorzugt werden. 

Art 6 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, liebe Leser*Innen,


Nicht zufällig sind oben sehr wichtige Stellen unseres Grundgesetzes zitiert, die derzeit v.a. im Bezug auf getrennte binationale Paare und Familien, durch unsere demokratische und soziale deutsche Bundesregierung missachtet werden.


Seit 14 Monaten kämpft sich die Welt durch eine Pandemie –  ein Ausnahmezustand, durch den jeder Deutsche in gewissem Maße Einschränkungen erfahren hat. Doch inzwischen ist die Pandemie zur Endemie geworden. Das bedeutet, dass ein einfaches „Aussitzen“ nicht mehr ausreicht. Überall werden Strategien entwickelt, um das Leben aller wieder so normal wie möglich zu gestalten. Die Forschung und Technologie helfen bei der Findung von Lösungen. So haben beispielweise die Testpflicht und fortschreitende Covid-Impfungen das Infektionsgeschehen in Deutschland und Europa deutlich verlangsamen können. Dies zeigt, dass diese Maßnahmen ganz offensichtlich wirkungsvoll sind.


Nichtsdestotrotz müssen tausende getrennte binationale Familien und Paare auf Normalität weiterhin verzichten. Denn eine Einreise unserer Partner aus dem Ausland, vor allem aus den sogenannten Drittstaaten, wird nach wie vor nicht berücksichtigt, geschweige denn erleichtert.


Unerbitterlich hat die #LoveIsNotTourism Gemeinde in 2020 in einem sechsmonatigen Kampf im August endlich eine Ausnahmeregelung für die Einreise ausländischer unverheirateter Partner von Deutschen erwirken können. Herr Seehofer hat lange Zeit auf eine europäische Lösung gepocht und seitdem werden unverheiratete Paare durch die Europäische Kommission unter dem Familienbegriff aufgeführt und die Mitgliedsstaaten aufgefordert, unverheirateten Partnern von EU-Bürgern die Einreise zu erleichtern.


Wortlaut vom Onlineauftritt der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/)

„Gemäß der Freizügigkeitsrichtlinie muss ein Mitgliedstaat die Einreise von unverheirateten Lebenspartnern, mit dem der Unionsbürger eine „ordnungsgemäß bescheinigte dauerhafte Beziehung eingegangen ist“, erleichtern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Anträge von diesen Partnern gegenüber den Anträgen anderer Drittstaatsangehöriger auf Einreise und Aufenthalt in gewisser Weise bevorzugt zu behandeln.“


Dieser Forderung kommt unser soziales Deutschland nicht nach:


  1. ) Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten bleibt bestehen für Paare in Fernbeziehungen


Seit 29.01.2021, inzwischen seit über vier Monaten, existiert wieder ein Einreise- bzw. Beförderungsverbot aus den sog. Virusvariantengebieten, zu denen bspw. Großbritannien, Brasilien oder Südafrika zählen. Auch mit der Aktualisierung der Einreiseverordnung vom 12.05.2021 hat sich die Situation für monatelang getrennte binationale Paare nicht geändert. 

Nun gibt es Ausnahmen für die Einreise von Ehepartnern und „Lebensgefährten aus demselben Haushalt“. Es erfolgt also erneut eine Diskriminierung unverheirateter Paare in Fernbeziehungen, die klassischerweise keinen gemeinsamen Haushalt nachweisen können. Es bedarf eigentlich nicht der Erwähnung – aber es ist selbstverständlich, dass Paare in Fernbeziehungen während des Aufenthaltes in Deutschland die Zeit in einem Haushalt verbringen.
Leider existieren auch keine klaren Leitlinien des Bundesinnenministeriums zum Nachweis des gemeinsamen Haushaltes. Die Akzeptanz von Dokumenten und Erklärungen hängt von der Gunst der Beamten der Bundespolizei und des Bodenpersonals am Check-In des Flughafens ab. Das bedeutet, selbst wenn ein Paar einen Haushalt teilt oder geteilt hat, kann nach wie vor die Einreise bzw. Visabeantragung abgelehnt werden. Damit erfolgt eine unrechtmäßige Kriminalisierung von Paaren, die schlicht von ihrem Grundrecht – dem Recht auf Familie – Gebrauch machen und sich nach monatelanger Trennung wiedersehen wollen.


Begründet stellen wir Ihnen folgende Fragen:

  • Mit welcher Rechtfertigung ist eine Einreise für Ehepartner wieder möglich, nicht aber für unverheiratete Partner? 

  • Warum muss ein „gemeinsamer Haushalt“ für die Einreise nachgewiesen werden?

  • Warum wird die in 2020 geforderte und weiterhin gültige Europäische Vorgabe (siehe oben) für unverheiratete Paare nun wieder ignoriert und mit dem Beförderungsverbot zurückgenommen?

  • Wie begründen Sie, dass sichere Infektionsschutzmaßnahmen, wie PCR-Testung vor Einreise und die Verpflichtung zur Quarantäne nach Einreise, nur für Ehepartner und Lebensgefährten aus demselben Haushalt wirksam sein sollen?

  • Weshalb soll von unseren Partnern eine höhere Infektionsgefahr ausgehen, als von allen anderen Einreisenden?

  • Warum gelten Ausnahmen bei der Einreise für Geimpfte, Getestete und Genesene aus Risiko- und Hochrisikogebieten, jedoch nicht für Virusvariantengebiete?

  • Und warum wurden bereits in der Vergangenheit stets Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen aus Virusvariantengebieten innerhalb Europas gemacht (z.B. französisches Moselle, Tirol, Tschechien), jedoch nicht für Drittländer?


Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege, die die Durchsetzung von derart unverhältnismäßigen Methoden erforderlich macht. Die Regierung ist stets verpflichtet die mildesten Mittel anzuwenden – dies ist hier absolut nicht der Fall. 

Andere EU-Länder wie Österreich, Dänemark oder Norwegen erlauben weiterhin die Einreise für unverheiratete Partner auch aus Virusvariantengebieten. 

Vollkommen unverständlich erscheinen die Regelungen des BMI besonders wenn man betrachtet, was in Deutschland und Europa wieder möglich ist:

Reisen größtenteils ohne Quarantäneverpflichtung, teilweise sogar ohne Testpflicht, die Gastronomie, Kinos, Theater, uvm. öffnen, sogar Großveranstaltungen wie der Eurovision Song Contest vor 3.000 Zuschauern oder die Spiele der Europameisterschaft in München vor 14.000 Zuschauern finden wieder statt.

Die jüngst vom BMI veröffentlichte Stellungnahme zur Fußball-Europameisterschaft jedoch schockiert die #LoveIsNotTourism Gemeinschaft zurecht. Für die Einreise der Fußballspieler aus dem Virusvariantengebiet Großbritannien nach Deutschland sollen Ausnahmen erfolgen. Nicht nur die laut Einreiseverordnung illegale Einreise wird dadurch für bestimmte Personen plötzlich legal, nein, auch die Corona-Test-und-Quarantäneverordnungen werden dadurch ausgehebelt. Bewusst werden Ausnahmen von geltenden Gesetzen für bestimmte Personengruppen gemacht. Die Bundesregierung glänzt auch hier bei der Missachtung des Grundgesetzes. Nicht nur eine inakzeptable Ungleichbehandlung findet dadurch statt, sondern auch wird die Infektionslage in Deutschland dadurch unnötig gefährdet, was leichtsinnig und gefährlich ist.

Dass es besonders im Profisport vermehrt zu Infektionsketten kommt, erwähne ich hier nur am Rande. 


Unsere Forderung ist simpel und leicht umsetzbar: 

Die seit August 2020 geltende Ausnahme zur Einreise unverheirateter Partner von Deutschen muss auch für Virusvariantengebieten gelten. Die Einreiseverordnung muss dementsprechend eine Ausnahme vom Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten für Lebensgefährten definieren, die keinen gemeinsamen Haushalt, sondern wie gehabt, nur die Beziehung selbst nachweisen können.



  1. Paare, die von Visaverfahren abhängig sind, können auch nicht auf ein baldiges Wiedersehen hoffen


Weiteren erheblichen Einschränkungen unterliegen binationale Beziehungen, weil Schengen-Visa oder Visa zur Eheschließung/Familienzusammenführung von den Landesvertretungen in der Regel - in vielen Fällen bereits seit über einem Jahr (!) - nicht mehr ausgestellt bzw. bearbeitet werden.


Seit über einem Jahr arbeitet ein Großteil der Deutschen von Zuhause, Kinder haben Onlineunterricht und sogar Gerichtsverhandlungen können per Videokonferenz durchgeführt werden. Wie kann es sein, dass die deutschen Auslandsvertretungen keinerlei Anpassungen an die Pandemieumstände vornehmen und sie dadurch seit über einem Jahr ihrer Arbeit in uneingeschränkter Form nicht mehr nachgehen? 


Visaanträge unverheirateter Paare werden größtenteils gar nicht erst angenommen oder direkt abgelehnt, auch wenn keine Einreisebeschränkungen für Deutschland gelten. Dies wird beispielsweise mit einem fehlenden Rückkehrwillen begründet, weil zum Zeitpunkt der Antragstellung Grenzschließungen im Heimatland des ausländischen Partners in Kraft sind. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Grenzschließungen sich dynamisch ändern und die Situation nach Ablauf des C-Visums (90 Tage) ganz anders sein kann. Auch hat die deutsche Ausländerbehörde die Möglichkeit, den Aufenthalt zu verlängern, sollte eine Rückreise tatsächlich unmöglich sein. 

Aber Paaren das Wiedersehen direkt zu verweigern widerspricht dem Grundgesetz und dem Recht auf Familie. Wir fordern daher die zuständigen Ministerien auf, zu handeln und die deutschen Botschaften anzuweisen, C-Visa trotz Pandemie zeitnah zu bearbeiten und auszustellen.


Auch verheiratete Paare haben seit Pandemiebeginn quasi keinerlei Möglichkeit sich wiederzusehen, da die Ausstellung des sog. Sweetheart-Visums aufgrund von nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeitenden Botschaften nicht zeitnah erfolgt. Die Dreimonatsfrist zwischen Antragstellung und Entscheidung über den Visaantrag wird von den Botschaften regelmäßig weit überschritten. Aufgrund der Pandemie entstehen im gesamten Visaprozess und bei der Dokumentenbeschaffung enorme Zeitverzüge, die bei Antragstellung wiederum nicht berücksichtigt werden, sodass Dokumente wegen abgelaufener Gültigkeit mehrfach neu beschafft werden müssen. Paare haben grundsätzlich schon kaum eine Möglichkeit, überhaupt einen Visaantrag zu stellen, da die Wartezeit auf einen Termin regelmäßig mehrere Monate bis Jahre beträgt. Visaanträge werden dann teilweise abgelehnt und es muss langwierig gerichtlich dagegen vorgegangen werden. Auch notwendige Sprachzertifikate müssen nach wie vor persönlich vor dem nicht in jedem Land ansässigen Goethe-Institut abgelegt werden, ohne Möglichkeit zur Online-Prüfung. Daher fordern wir, dass die Antragsstellung, Bearbeitung und Ausstellung der Visa zur Familienzusammenführung auch zu Pandemiezeiten in allen deutschen Botschaften weltweit eine Frist von drei Monaten nicht überschreitet, den kulanten Umgang bzgl. der Gültigkeit von Nachweisen und Dokumenten im Visaverfahren und dass ein Ablegen des Sprachzertifikates online und auch durch andere akkreditierte Sprachschulen außer dem Goethe-Institut erfolgen kann


Seit über einem Jahr leiden binationale Paare unrechtmäßig unter der Politik der deutschen Bundesregierung. Unzählige Hilferufe, Bitten und Anträge unsererseits wurden durch die zuständigen Ministerien ignoriert. Alle Anfragen an die Bundesminister Seehofer und Maas blieben unbeantwortet.

Wir bitten Sie daher nun nicht mehr um Stellungnahme, sondern fordern diese.

Die Menschen, Partnerinnen und Partner, Ehefrauen und -Männer sowie Familien von LoveIsNotTourism


#loveisessential #loveisnottourism #fairvisaprocess





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